Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Personen: dem Vorsitzenden, 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister (Kassenwart), dem Schriftführer und 2 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.