Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, der/dem Kassierer/in, bis zu 3 Beisitzer/innen, dem/der Ortsbrandmeister/in der Ortsfeuerwehr Rautheim, dem/der stellvertretenden Ortsbrandmeister/in der Ortsfeuerwehr Rautheim. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen mindestens einer der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in oder der/die Kassiererin sein muss.