Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die/der 1. Vorsitzende, die/der 2. Vorsitzende und die/der Schatzmeister/-in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, sofern das jeweilige Rechtsgeschäft einen Wert von 1.000,00 EUR nicht übersteigt. Bei einem Rechtsgeschäft mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR wird der Verein von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.