Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.