Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Religionsbeauftragten, Kinder-und Jugendbeauftragten und dem Frauenbeauftragten. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden allein oder einem stellvertretenden Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.