Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, Leiter/in Sportbettrieb, Leiter/in Finanzen und Schriftführer/in und Pressewart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.