Vorstand im Sinne des § 26 sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Protokollführer/in. Jeweils zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer der beiden entweder der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss.