Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Protokollführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei eines der Vorstandsmitglieder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.