Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen und dem Schriftführer. Der Verein wird jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.