Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem oder maximal zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muss.