Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 1. stellvertretenden Vorsitzenden, 2. stellvertretenden Vorsitzenden, 1. Kassenwart, 2. Kassenwart, Pressewart/Öffentlichkeitsarbeit und Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.