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20
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Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
Braunschweig,
VR
150374
Rechtsverhältnisse
VR
vormals:
a)
Name
b)
Sitz
on
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
Amtsgericht
Wolfenbüttel
TE
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iquidatoren
er
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_
N
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
3
7
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Schroedel
RS
471
Karteikarte
für
das
5
a)
Zuckerrübenanbauerverband
Ostniedersachsen
e.V.
b)
Schöppenstedt
Die
Satzung
ist
am
2.
Februar
bzw.
2.
April
1990
errichtet.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
die
drei
Sprecher
(engerer
Vorstand)
und
das
geschäftsführende
Vorstandsmitglied.
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
4)
04.
Mai
1990
Nel_
R)
Satzung
Blatt
9-15
d.
Reg.
Akten
-
Änderungsbeschl.
Bl.
15a
d.
Reg.
Akten.
Sprecher:
Landwirt
Karl-Heinz
Jarzyk
in
Süpplingen,
andwirt
Hans
Brunn
in
Klein
Biewende,
Landwirt
Joachim
Hosang
in
Söllingen,
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied:
Landwirt
Friedrich
Strube
in
Schöningen
Sprecher:
Landwirt
Walter
Borris
in
Bornum
und
a)
07.
August
1991
Landwirt
Erich
Curland
in
Dettum.
Joachim
Hosang
und
Hans
Brunn
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Walter
Borris
und
Erich
Curland
sind
zu
Sprechern
gewählt.
a)
Zuckerrübenbauernverband
Sprecher:
Wolfgang
Täger-Farny
-geb.
am
21.07.1951-
|Die
Mitgliederversammlung
vom
11.03.2004
hat
die
Änderung
der
a)01.07.2004
Niedersachsen
Ost
e.
V.
in
Groß
Twülpstedt
Satzung
in
$
1
(Name
und
Sitz)
nach
näherer
Maßgabe
des
eingereichten
Hermann
Seekamp
-geb.
am
26.11.1957-
Protokolls
beschlossen.
b)bei
Ifd.
Nr.
in
Kneitlingen
Karl-Heinz
Jarzyk
und
Walter
Borris
sind
aus
dem
Yors
schieden.
Wolfgang
Täger-Farny
und
Hermann
Seekamp
si
Sprechern
gewählt.
2%.
3:
geb.
am
6.04.1942
AN
Dieser
Verein
ist
verschmolzen
im
Wege
der
Aufnahme
durch
Übertragung
des
Vermögens
a)11.7.2005
des
Zuckerrübenanbauerverbandes
Nord-Ost-
Niedersachsen
e.
V.
in
Dannenbüttel
b)Verschmelzungs-
(Amtsgericht
Gifhorn,
15
VR
1012)
auf
Grund
des
Verschmelzungsvertrages
vom
23.3.2005
\ertrag
und
des
Beschlusses
seiner
Mitgliederversamlung
vom
22.2.2005
sowie
des
Beschlusses
|Bl-
63
ff.d.A,
un:
nn
.
Verschmelzungs-
der
Mitgliederversammlung
des
übertragenden
Vereins
vom
26.1.2005.
beschlüsse
Bl.
72
ff.dA.
Als
nicht
eingetragen
wird
noch
veröffentlicht:
Den
Gläubigen
des
Vereins
ist,
wenn
sie
binnen
6
Monaten
nach
dem
Tag,
an
dem
die
Ein-
Yo
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2
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Mach
dem
lag,
an
dem
die
Ein-
.
,
[tragung
der
Verschmelzung
in
das
Vereinsregister
nach
$
19
Abs.
3
UnWG
als
bekanrıtge-
macht
gilt,
ihren
Anspruch
nach
Grund
und
Höhe
schriftlich
anzumelden,
Sicherheit
zu
2
dhüug
er
durmlr
leisten,
sweit
sie
nicht
Befriedigung
verlangen
können.
Dieses
Recht
steht
den
”
ngeNag
eu
Gläubigern
jedoch
nur
zu,
wenn
sie
glaubhaft
machen,
dass
durch
die
Verschmelzung
die
A21-F.82005
Erfüllung
ihrer
Forderung
gefährdet
wind.
Hay
BG
JAN.
Zuständigkeit
des
Registergerichts
|
zum
1.
August
2005
geändert
durch
|
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
(Nds.
GVBI.
Nr.
12/2005
Seite
181);
i
nunmehr
Amtsgericht
Braunschweig
Hannover
.
Vereinsregister
(5.64)
Fortsetzung
Rückseite
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|
Amtsgericht
Moltenbüttel
vereı
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nen
|
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754
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
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ni
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
gung
des
Vereins
.
Hauidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
!
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
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