Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal 7 Mitgliedern, und zwar 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Marktmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind berechtigt den Verein allein zu vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.