Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist satzungsmäßig beschränkt; ein Vorstandsmitglied vertritt den Verein in Belangen mit Wert von bis zu 499,99 EUR allein, ab einem Wert i.H.v. 500,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.