Der Verein wird durch mindestens einen Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert a) über 1.500,00 EUR der gesamte Vorstand einstimmig und b) über 5.000,00 EUR die Mitgliederversammlung zustimmen muss.