Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vom 1. Vorsitzenden, vom 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart vertreten. Dabei sind der 1. mit dem 2. Vorsitzenden, der 1. Vorsitzende mit dem Kassenwart sowie der 2. Vorsitzende mit dem Kassenwart gemeinschaftlich nach § 26 BGB vertretungsberechtigt.