Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.