Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein alleine, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die einen Wert von 500 Euro nicht übersteigen. In allen übrigen Angelegenheiten sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.