Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme einer Dauerschuldverpflichtung die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.