Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme einer Dauerschuldverpflichtung die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.