Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind a) d. 1. Vorsitzende b) d. stellvertretende Vorsitzende c) d. Geschäftsführer/in d) d. Schriftführer/in e) d. Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.