Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem 1. Gewässerwart. Der 1. und 2 Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein. Jeweils zwei der übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.