Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten.
Gegenstand
Der Vereinszweck besteht ausschließlich in der Förderung des Jugendhandballs des OHV Aurich e.V..