Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende, vertreten gemeinsam.