Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schrift- und Kassenführer/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten, darunter der/die Vorsitzende oder sein/seine Stellvertreter/in.