Vereinsregister des Amtsgerichts Aurich
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 130188
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Reit- und Fahrverein Harlingermarsch Carolinensiel e.V.
b)
Carolinensiel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende. Er hat freie
Verfügung über das Vereinsvermögen. Der Vorstand
kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung zur
Aufnahme von Krediten ermächtigt werden. Zu
Ausgaben über 5.000,00 DEM im Einzelfalle bedarf der
Vorstand der Genehmigung der Generalversammlung.
b)
1. Vorsitzender:
Janssen, Hendrik, Carolinensiel, *XX.XX.1968
2. Vorsitzende:
Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.1983
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.07.1956 zuletzt geändert am 15.03.2000
a)
05.10.2006
Andersson
b)
Satzung Blatt 69 ff.,
Satzungsänderungen Blatt 98,
168, 183 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung:
21.08.1956
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 619
Amtsgericht Wittmund getreten.
Freigegeben am 05.10.2006.
2
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.1983
Im Jahr 2008 zur 2. Vorsitzenden gewählt und nunmehr
im Jahre 2011 ausgeschieden und somit nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schumann, Delia, Wangerland, *XX.XX.1985
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gronert, Jens, Wittmund, *XX.XX.1969
a)
15.12.2011
Fleßner
3
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand kann
durch Beschluss der Mitgliederversammlung zur
Aufnahme von Krediten ermächtigt werden.
Zu Ausgaben über 2.500,00 EUR im Einzelfalle bedarf
der Vorstand der Genehmigung der
Generalversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 4 ( Mitgliedsbeiträge), § 9 (Vorstand), § 12 (Kassenführung), und § 18 (Auflösung)
beschlossen.
a)
11.05.2017
Rector
Abruf vom 19.12.2024