| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellv. Vorsitzenden, dem/der stellv. Vorsitzenden Finanzen, dem/der stellv. Vorsitzenden Sportentwicklung, dem/der stellv. Vorsizenden Vereinsentwicklung, dem/der stellv. Vorsitzenden Bildung, dem/der stellv. Vorsitzenden Sportjugend, dem/der stellv. Vorsitzenden Sportraumsicherung/Sportraumentwicklung, dem/der stellv. Vorsitzenden Presse/Öffentlichkeitsarbeit, dem/der stellv. Vorsitzenden Sportabzeichen, dem/der stellv. Vorsitzenden Senioren im Sport, dem/der stellv. Vorsitzenden Schule, dem/der stellv. Vorsitzenden Betreuung Kommunen und Beiräte, dem/der stellv. Vorsitzenden Betreuung Fachverbände/Veranstaltungen Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wovon einer der Vorsitzende oder der 1. stellv. Vorsitzende sein muss. |