Vereinsregister des Amtsgerichts Fulda
Ausdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 8
VR 465
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Caritasverband für die Diözese Fulda e.V.
b)
Fulda
a)
Der Verein wird vertreten durch jeweils zwei
Vorstandsmitglieder, und zwar durch den Vorsitzenden
oder den Caritasdirektor und einen der drei
Laienmitglieder.
Die Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte über
Gegenstände im Wert von mehr als 50.000,00 DEM im
Einzelfall bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Bistums Fulda.
b)
Vorsitzender:
Dr. Etzel, Günter, Fulda
stellvertretender Vorsitzender:
Kreß, Richard, Fulda
Vorstand:
Dr. Haas-Scheuren, Gertrude, Petersberg
Diözesan-Caritasdirektor:
Sündermann, Gerhard, Fulda
Vorstand:
Dehler, Gerhard, Fulda, *XX.XX.1947
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.12.1954 zuletzt geändert am 27.09.1991
a)
14.09.2005
Turan
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.09.1961
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 165
2
a)
Errichtungsdatum von amts wegen berichtigt:
Satzung vom 5.12.1916 zuletzt geändert am 27.09.1991
a)
12.10.2005
Quell
3
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Etzel, Günter, Fulda
Bestellt als
Vorsitzender:
Hauser, Peter, Fulda, *XX.XX.1945
a)
09.02.2006
Nixdorf-Müller
4
a)
Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Verbandes
bedarf es der Unterschrift von zwei
Vorstandsmitgliedern. Soweit nur ein Vorstandsmitglied
bestellt ist, besteht Alleinvertretungsbefugnis.
Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Caritas-
Aufsichtsrates:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.6.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.09.2006
Quell
Abruf vom 16.12.2024
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Nummer des Vereins:
Seite 2 von 8
VR 465
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken.
2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung
neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die
Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen.
3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder
des Caritas-Aufsichtsrates.
4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b
oder in einer dieser Eingruppierung vergleichbaren
Vergütungsgruppe oder Tätigkeit.
5. Sonstige - nachfolgend nicht aufgeführte -
Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr
als 50.000,00 EUR im Einzelfall, soweit hierfür keine
Mittel im genehmigten Wirtschaftsplan eingestellt sind.
6. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 100.000,00 EUR, wobei der
Aufsichtsratsbeschluss über die Gesamtmaßnahme die
Zustimmung zu den erforderlichen Verträgen beinhaltet,
wenn nichts anderes festgelegt wurde.
7. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 100.000,00 EUR, wobei
in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswertes zusammengefasst werden.
8. Abschluss oder Änderung von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen mit einer Belastung von
jährlich über 50.000,00 EUR oder einer unkündbaren
Laufzeit von über 2 Jahren.
Des Weiteren bedürfen folgende Beschlüsse und
Rechtsgeschäfte zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda:
Rechtsgeschäfte und Entscheidungen nach Absatz 1
Ziffer 1, 2, 3 und 4 Satz 1 unabhängig vom
Gegenstandswert, alle Rechtsgeschäfte gemäß Absatz 1
Ziffer 5, 6 und 7, deren Gegenstandswert - auch
unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan - 250.000,00 EUR übersteigt sowie
Abruf vom 16.12.2024
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Nummer des Vereins:
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Dauerschuldverhältnisse nach Absatz 1 Ziffer 8, bei
denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt
oder die unkündbare Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Kreß, Richard, Fulda, *XX.XX.1928
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Haas-Scheuren, Gertrude, Petersberg
Nicht mehr
Vorstand:
Dehler, Gerhard, Fulda, *XX.XX.1947
5
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Hauser, Peter, Fulda, *XX.XX.1945
a)
03.11.2006
Quell
6
b)
Bestellt als
Vorstand:
Crome, Malte, Kassel, *XX.XX.1959
Bestellt als
Vorstand:
Erb, Ansgar, Fulda, *XX.XX.1965
Bestellt als
Vorstand:
Diözesan-Caritasdirektor Sündermann, Gerhard, Fulda,
*XX.XX.1944
a)
20.03.2007
Quell
7
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Diözesan-Caritasdirektor Sündermann, Gerhard, Fulda,
*XX.XX.1944
a)
14.06.2007
Quell
8
b)
Bestellt als
Diözesan-Caritasdirektor:
Dr. Juch, Markus, Selm-Cappenberg, *XX.XX.1967
a)
08.11.2007
Kreis
9
a)
a)
a)
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Verbandes
bedarf es der Unterschrift von zwei
Vorstandsmitgliedern. Soweit nur ein Vorstandsmitglied
bestellt ist, besteht Alleinvertretungsbefugnis.
1) Folgende Beschlüsse und Rechtsgeschäfte bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Genehmigung des Bistums Fulda:
a) Wirtschaftsplan mit Stellenplan sowie Investitions- und
Finanzpläne,
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse
über die Ergebnisverwendung,
c) Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes,
d) nachfolgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen:
1. unabhängig vom Gegenstandswert:
1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung
neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die
Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen,
1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes
oder des Caritas-Aufsichtsrates,
1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b
oder in einer dieser Eingruppierung vergleichbaren
Vergütungsgruppe oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine
Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für
Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan
gehörenden Stellenplan genehmigt sind,
2. unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan, deren Gegenstandswert 250.000,00
EUR übersteigt:
2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im
Einzelfall, soweit hierfür keine Mittel im genehmigten
Wirtschaftsplan eingestellt sind,
2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 100.000,00 EUR, (wobei der
Aufsichtsratsbeschluss über die Gesamtmaßnahme die
Zustimmung zu den erforderlichen Verträgen beinhaltet,
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13
(Aufgaben und Pflichten des Caritasaufsichtsrates), 15 (Der Vorstand) und 19 (Bischöfliche
Aufsicht) beschlossen.
30.09.2010
Kohlmann
b)
Fall 9
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Nummer des Vereins:
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
wenn nichts anderes festgelegt wurde),
2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 100.000,00 EUR, wobei
in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswertes zusammengefasst werden,
3. Abschluss und Änderungen von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche
Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die
unkündbare Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
10
a)
Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Verbandes
bedarf es der Unterschrift von zwei
Vorstandsmitgliedern. Soweit nur ein Vorstandsmitglied
bestellt ist, besteht Alleinvertretungsbefugnis.
1) Folgende Beschlüsse und Rechtsgeschäfte bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Genehmigung des Bistums Fulda:
a) Wirtschaftsplan mit Stellenplan sowie Investitions- und
Finanzpläne,
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse
über die Ergebnisverwendung,
c) Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes,
d) nachfolgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen:
1. unabhängig vom Gegenstandswert:
1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung
neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die
Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen,
1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes
oder des Caritas-Aufsichtsrates,
1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b,
KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer
diesen Eingruppierungen vergleichbaren
Vergütungsgruppe oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 19
(Bischöfliche Aufsicht) sowie in § 13 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
24.07.2012
Hosbach
b)
Fall 10
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Ausdruck
Nummer des Vereins:
Seite 6 von 8
VR 465
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für
Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan
gehörenden Stellenplan genehmigt sind,
2. unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan, deren Gegenstandswert 250.000,00
EUR übersteigt:
2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im
Einzelfall, soweit hierfür keine Mittel im genehmigten
Wirtschaftsplan eingestellt sind,
2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 100.000,00 EUR, (wobei der
Aufsichtsratsbeschluss über die Gesamtmaßnahme die
Zustimmung zu den erforderlichen Verträgen beinhaltet,
wenn nichts anderes festgelegt wurde),
2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 100.000,00 EUR, wobei
in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, bei
Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht
erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den
Bestimmungen einer vom Aufsichtsrat und der
Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie
getätigt werden,
3. Abschluss und Änderungen von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche
Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die
unkündbare Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
11
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Organisation des Verbandes) beschlossen.
a)
19.08.2013
Nentwig
b)
Fall 11
12
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Crome, Malte, Kassel, *XX.XX.1959
a)
21.09.2018
Nixdorf-Müller
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Ausdruck
Nummer des Vereins:
Seite 7 von 8
VR 465
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
b)
Fall 12
13
a)
Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Verbandes
bedarf es der Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes.
1) Folgende Beschlüsse und Rechtsgeschäfte bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Genehmigung des Bistums Fulda:
a) Wirtschaftsplan mit Stellenplan sowie Investitions- und
Finanzpläne,
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse
über die Ergebnisverwendung,
c) Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes,
d) nachfolgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen:
1. unabhängig vom Gegenstandswert:
1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung
neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die
Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen,
1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes
oder des Caritas-Aufsichtsrates,
1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b,
KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer
diesen Eingruppierungen vergleichbaren
Vergütungsgruppe oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine
Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für
Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan
gehörenden Stellenplan genehmigt sind,
2. unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan, deren Gegenstandswert 250.000,00
EUR übersteigt:
2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im
Einzelfall, soweit hierfür keine Mittel im genehmigten
Wirtschaftsplan eingestellt sind,
2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 100.000,00 EUR, (wobei der
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 18
(Vertretung) beschlossen.
a)
11.02.2019
Nixdorf-Müller
b)
Fall 13
Abruf vom 16.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Fulda
Ausdruck
Nummer des Vereins:
Seite 8 von 8
VR 465
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Aufsichtsratsbeschluss über die Gesamtmaßnahme die
Zustimmung zu den erforderlichen Verträgen beinhaltet,
wenn nichts anderes festgelegt wurde),
2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 100.000,00 EUR, wobei
in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, bei
Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht
erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den
Bestimmungen einer vom Aufsichtsrat und der
Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie
getätigt werden,
3. Abschluss und Änderungen von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche
Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die
unkündbare Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
14
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Organisation des Vereins), 13 ( Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats) und 19
(Bischöfliche Aufsicht) beschlossen.
a)
13.02.2020
Quell
b)
Fall 15
Abruf vom 16.12.2024