| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem 1.Kassenwart oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden, von 500,00 EUR bis zu einer Höhe, die das Barvermögen (Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die eine Abteilungskasse bis zu 500,00 EUR belasten, ist der Abteilungsleiter selbst verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist die Zustimmung des Abteilungsvorstandes notwendig. |