Vereinsregister des Amtsgerichts Straubing
Nummer des Vereins:
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VR 156
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting
b)
Laberweinting
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder
durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassier
oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu
Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00
DEM belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden,
von 500,00 DEM bis zu einer Höhe, die das Barvermögen
(Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die die Abteilungskasse bis zu
500,00 DEM belasten, ist der Abteilungsleiter selbst
verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist
die Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig.
b)
2. Vorsitzender:
Zellner, Jakob, Lehrer, Laberweinting
Schriftführer:
Roider, Michael, Student, Laberweinting
Kassier:
Zellmer, Ludwig, Rechtsanwalt, Laberweinting
1. Vorsitzender:
Keufl, Josef, Laberweinting, *XX.XX.1961
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.06.1968 zuletzt geändert am 20.07.1984
a)
10.02.2004
Zimprich
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.09.1968.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 103 ff. SB;
2
b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Zellner, Jakob, Laberweinting, *XX.XX.1947
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.1955
a)
15.02.2005
Karl
3
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder
durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem
1.Kassenwart oder einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00
EUR belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden,
von 500,00 EUR bis zu einer Höhe, die das Barvermögen
(Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2010 hat die Änderung des § 3 (Einnahmen,
Ausgaben, Verwaltung) der Satzung beschlossen.
a)
10.05.2011
Karl
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
204/206
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Straubing
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 156
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die eine Abteilungskasse bis zu
500,00 EUR belasten, ist der Abteilungsleiter selbst
verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist
die Zustimmung des Abteilungsvorstandes notwendig.
b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.1955
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Laberer, Christian, Laberweinting, *XX.XX.1973
4
a)
Nach Hinzufügung des Zusatzes e.V. nun:
Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Zweck des Vereins) und 7 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
04.06.2012
Karl
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
219/221.
Abruf vom 28.12.2024