Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Das Anfertigen von Übersetzungen, Untertiteln, die Ausführung von Dolmetschertätigkeiten, internationaler Kommunikation sowie die Beratung in grenzüberschreitenden Fragen zum Strahlenschutz und zur Arbeitssicherheit.