Die gemeinsame Ausübung der Tätigkeit als Kfz-Sachverständige, insbesondere die Erstellung von Schaden- und Wertermittlungsgutachten. Gegenstand der Gesellschaft ist nicht die Tätigkeit als Prüfingenieure für eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIIIb StVZO oder eine Technische Prüfstelle.