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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten, die zum gesetzlichen Aufgabenkreis der Steuerberater gehören, einschließlich Buchführungs- und Abrechnungsarbeiten, sowie artverwandte und ergänzende Geschäfte, soweit nicht Gesetzes- oder Standesrecht entgegenstehen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.