Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in einer Anwaltskanzlei. Die Kanzlei soll im Wesentlichen die Ausrichtung in den Rechtsbereichen Arbeits-, Heim- und Pflegerecht sowie die rechtliche Beratung und Vertretung von Leistungserbringern in der Pflege haben.