| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Architekten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfanges ausgeübt werden kann und ausgeübt wird. |