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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung und der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt.