| Gegenstand | Gemeinschaftliche Ausübung der freien Berufe des Rechtsanwalts mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht und insbesondere der Insolvenzverwaltung sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs. Zu diesem Zweck kann die Partnerschaft im Rahmen der beruflichen Vorschriften auch andere Gesellschaften gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. |