Die für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Beratung in steuerlichen Angelegenheiten; insbesondere die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen; die Erstellung von Gutachten und die Tätigkeit als Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die Beratung in Bilanz- und Steuerfragen, die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhandgeschäften auf gesetzlicher bzw. rechtsgeschäftlicher Basis.