Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Managern im Bereich Marketing, Strategie, betriebswirtschaftliche Prozesse, Digitalisierung und Finanzstrategie.