| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte; gemeinsame Berufsausübung erstreckt sich auf die für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im Rahmen der eigenen beruflichen Befugnisse und unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorgaben für die anderen in der Gesellschaft ausgeübten Berufe |