| Gegenstand | Die für Ingenieurbüros gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 des Ingenieurgesetzes, insbesondere Tragwerkplanung, Bauplanung und technische Bauüberwachung, Baukonstruktion, Bauphysik, Energieberatung/Wärrneschutz, SieGeKo. |