Jeweils drei Partner vertreten gemeinsam. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
gemeinsame Berufsausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Gesellschafter als Landschaftsarchitekten und Ingenieure