| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaft ist der Betrieb einer Steuerberaterkanzlei unter gemeinsamer Berufsausübung zur Erbringung von geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten nach § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. von § 57 Abs. 4 StBerG, sind ausgeschlossen. |