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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft sind die für Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß Steuerberatungsgesetz, insbesondere zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1, 3 Steuerberatungsgesetz), die Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz und die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer nach der Wirtschaftsprüferordnung.