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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als öffentlich bestellte und vereidigte und/oder zertifizierte Sachverständige. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind, soweit hierdurch die steuerliche Einordnung der freiberuflichen Tätigkeit der Partnerschaftsgesellschaft nicht beeinträchtigt ist.