| Gegenstand | sind die für die Steuerberatungsgesellschaften rechtlich zulässigen Tätigkeiten nach § 33 Steuerberatungsgesetz, insbesondere: Beratung und Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten, Einrichtung und Prüfung von Geschäftsbüchern, Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie jeder Art von Vermögens- und Ertragsübersichten, steuerberatende und wirtschaftsberatende Tätigkeit bei dem Abschluss von Verträgen, insbesondere von Beteiligungs-, Gesellschafts- und Auseinandersetzungsverträgen, Erstattung von Gutachten zu betriebswirtschaftlichen Fragen, treuhänderische Mitwirkung bei Finanzierungen, Durchführung von Liquidationen und Sanierungen sowie Mitwirkung bei der Gründung von Unternehmen, alle sonstigen Treuhandgeschäfte, insbesondere Vermögensverwaltungen und Erbschaftsauseinandersetzungen. Handels- und Bankgeschäfte sowie jede andere gewerbliche Tätigkeit sind ausgeschlossen. |