| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft unterstützt selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft fördert das öffentliche Gesundheitswesen, die Altenhilfe, sowie das Wohlfahrtswesen. Angebote und Unterstützung der Gesellschaft dienen allen bedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Konfession oder Wohnsitz. Die Gesellschaft wirkt planmäßig zusammen von § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelische Dienste Lilienthal gemeinnützige GmbH mit in Lilienthal. Die Gesellschaft betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) ambulante Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation, Pflege, Behandlung und Betreuung alter Menschen, b) ambulante Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation, Pflege, Behandlung und Betreuung behinderter und kranker Menschen, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, d) die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen von der Evangelische Dienste Lilienthal gemeinnützige GmbH, insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Geschäftsführung, Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Büroorganisation, Personalrechnungswesen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel ganz oder teilweise einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwendet oder beschafft. Die Gesellschaft entscheidet frei darüber, welchen der Gesellschaftszwecke sie verwirklicht und - je nach ihren finanziellen Möglichkeiten - in welchem Umfang dies geschieht. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft zugunsten der Begünstigten wird ausgeschlossen. |