Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2001 zuletzt geändert am 21.07.2004
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Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Gesellschaft wurde als eingetragener Verein gegründet, dessen Satzung am 16. Oktober 1965 festgestellt und der am 16.03.1966 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld (VR 1498, zuletzt AG Achim VR 341) eingetragen wurde. Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2001 hat ihre Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. §§ 190ff. UmwG sowie deren Satzung beschlossen, auf deren Inhalt im übrigen Bezug genommen wird.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Gesellschaftsvertrag Blatt 111-130 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 01.11.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Besondere Zweckbestimmung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 6 (Stammkapital) und mit ihr den Wegfall von Absatz 2 und 3, die Einfügung des neuen Absatzes 2 sowie die Umbenennung der Absätze 4 bis 10 in 3 bis 9, in § 12 (Organe) und mit ihr den Wegfall von Ziffer 7, in § 14 (Vorstand) und mit ihr die Änderung von Absatz 1 und 5, in § 15 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung von Absatz 7, 9 und 11, in § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) sowie die Aufhebung von § 17 (Beirat) beschlossen. Demzufolge werden aus den §§ 18 bis 20, die §§ 17 bis 19 des Gesellschaftsvertrages.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung), § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 12 (Organe), § 13 (Geschäftsfürher/Geschäftsführerinnen), § 14 (Vorstand), § 15 (Gesellschafterversammlung), § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 18 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 4 (besondere Zweckbestimmung) und mit ihr u.a. die Änderung der Firma beschlossen.
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftervertrages und mit ihr unter anderem Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung), § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 13 (Geschäftsführer/jGeschäftsführerin), § 14 (Aufsichtsrat), § 18 (Auflösung der Gesellschaft) und § 20 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Aufsichtsratsrversammlung vom 19.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung) beschlossen.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung) und § 15 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Abruf Uhrzeit
16:32:49
Abruf Datum
2025-09-30
Letzte Eintragung
2023-05-25
Anzahl Eintragungen
14
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2012-06-25
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2001-11-28
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH
Angaben zur Rechtsform › Rechtsform
Code: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (221110)
Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
(1) Hochschulgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe i.S. d. § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. Das Ideal einer Bildung des ganzen Menschen und damit auch die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns gründen in einer umfassenden, auch um anthroposophische Gesichtspunkte erweiterten, Anthropologie, die neben der materiellen auch die lebendige, seelische und geistige Natur und Entwicklungsfähigkeit des Menschen anerkennt und erforscht. Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der Hochschule folgt daraus ein pluralistisches Wissenschaftsverständnis, das den Einzelnen zur Wahrheitssuche ermutigt, die kritische Reflexion und den Dialog verschiedener Wissenschaftsansätze und ihrer epistemologischen Implikationen fördert und ihre wechselseitige Ergänzung zu einem sinnvollen Ganzen anstrebt. (3) Vermögenswerte, die der Gesellschaft im Sinne des § 62 Absatz 3 AO zugewendet werden, dürfen in das Anlagevermögen der Gesellschaft übernommen werden. Daneben darf die Gesellschaft freie und gebundene Rücklagen im Sinne des § 62 AO n.F. bilden und diese als solche bilanzieren. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sind zu beachten.