| Gegenstand | Die Projektierung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Wasserversorgung, -reinigung, -wiederaufbereitung und -entsorgung einschließlich der dafür erforderlichen Zu- und Ableitungseinrichtungen für die private, gewerbliche und industrielle Nutzung; die Bereitstellung und Lieferung von aufbereitetem und unaufbereitetem Wasser; die Projektierung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Abfallsammlung, -sortierung, -wiederaufbereitung und -entsorgung; die Projektierung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Elektrizität, sei es durch Wasserkraft, Sonnen- oder Windenergie, fossile Brennstoffe, Müllverbrennung oder sonstige Energieträger sowie der für die Zulieferung zu Verbrauchern erforderlichen unter- oder oberirdischen Leitungsnetze; der Handel mit sowie Im- und Export von Wasser, Strom sowie Energieträgern in jeglicher Form. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ferner ist die Beteiligung an oder die Finanzierung von anderen Konzerngesellschaften zulässig. |