| Gegenstand | Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, die Geschäftsführung anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilungsgesellschaft und Investmentfonds. Soweit die Gesellschaft Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt, erbringt sie ausschließlich die Anlage- und Anschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilscheinen an Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdientleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Ausgeschlossen ist auch insoweit die Vornahme von Geschäften, die nach dem Kreditwesengesetz und dem Gesetz über Kapitalanlagesellschaften genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, auch an Kommanditgesellschaften als deren Komplementär, übernehmen, sich an diesen beteiligen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf femer Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten. |